Schulordnung
Schulordnung 2013/14
§ 1 Wir alle bilden eine Schulgemeinschaft, wir grüßen einander, verhalten uns hilfsbereit, höflich, rücksichtsvoll. Deshalb unterlassen wir verbale und körperliche Aggressionen sowie öffentlich zur Schau gestellte Liebesbezeugungen.
§ 2 Unsere NMS St.Veit/Glan wurde durch den Umbau schön, gemütlich und auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Daher ist es für uns alle selbstverständlich, immer, auch während der Pausen, Freistunden, für Ordnung, Sauberkeit und sorgsame Behandlung der Einrichtungsgegenstände zu sorgen, sowohl in den Klassen als auch auf den Gängen, in Stiegenhäusern, WCs und allen Sälen. Dazu gehört ebenfalls, dass Poster und Plakate ausnahmslos erst nach Rücksprache mit dem Klassenvorstand (KV) angebracht bzw. entfernt werden dürfen. Bei vorsätzlich herbeigeführten Beschädigungen oder Beschmutzungen der Schulliegenschaft und schulischer Einrichtungen sowie Aula etc. wird der Schüler/die Schülerin für Reinigungsarbeiten oder mögliche Instandsetzung herangezogen.
Die Klassen werden zur Vorbereitung für die nächste Unterrichtsstunde zur Verfügung gestellt. Beschädigungen, die nach einer Rückkehr aus einem Saal bemerkt werden, müssen sofort gemeldet werden. Sollte keine Wanderklasse als Verursacher gefunden werden, oder die Meldung zu spät erfolgen, hat die Stammklasse für die Reparaturkosten aufzukommen.
Zum Thema Bekleidung:
§ 1 Allen SchülerInnen werden in der Garderobe Spinde und der dazugehörige Schlüssel zugeteilt. Jeder/Jede ist für seinen Schlüssel selbst verantwortlich. Bei Verlust sind 50 € (Ankauf eines neuen Schlosses) zu entrichten.
§ 2 Im gesamten Schulgebäude gilt Hausschuhpflicht. Turnschuhe werden nicht als Hausschuhe
akzeptiert!
§ 3 Kappen, Hüte und Mützen aller Art sind im Schulhaus abzunehmen. Nach mehrmaliger
Verwarnung werden sie den betreffenden SchülerInnen abgenommen, in der Direktion verwahrt und
nur an Erziehungsberechtigte ausgehändigt.
§ 4 Unter entsprechender Kleidung (Schulordnung § 4) versteht man ordentliche, nicht zu aufreizende
Bekleidung sowohl bei Mädchen als auch bei Burschen.
§ 5 Laut Schulordnung § 2 gehört pünktliches Erscheinen zum Unterricht ( Schüler befinden sich
beim Läuten in ihrer Klasse) zu den Pflichten der Schüler. Verspätetes Eintreffen, das genau im
Klassenbuch (am Kalender) vermerkt wird, muss der unterrichtenden Lehrkraft gegenüber höflich begründet und von
den Eltern innerhalb einer angemessenen Frist entschuldigt werden. Bei wiederholten Verstößen erfolgt
ein Nachholen der versäumten Pflichten in einer vom KV vorgeschlagenen Form.
§ 6 SchülerInnen sind (SCHUG § 17) dazu verpflichtet, alle notwendigen Unterrichtsbehelfe sowie ein Mitteilungsheft mitzubringen und rechtzeitig herzurichten.
§ 7 Während der Unterrichtszeit und während aller Schulveranstaltungen übernimmt die Schule die Aufsichtspflicht. Das Verlassen des Schulgebäudes während der Pausen oder Fensterstunden sowie das Verlassen der Gruppe während einer Schulveranstaltung sind generell untersagt.
SchülerInnen deren Verhalten eine Gefährdung der Sicherheit anderer Personen mit großer Wahrscheinlichkeit erwarten lässt, können von Schulveranstaltungen wie Schikursen, Sommersportwochen, Sprachreisen etc. ausgeschlossen werden. Im Fall einer unvorhergesehenen Erkrankung / Verletzung während der Unterrichtszeit dürfen SchülerInnen nur nach Abmeldung beim KV, einem Klassenlehrer oder in der Direktion und nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten die Schule verlassen. Wenn SchülerInnen vor dem regulären
Unterrichtsende die Schule verlassen müssen, haben sie ein schriftliches Ansuchen der
Erziehungsberechtigten mitzubringen. Unerlaubtes Weggehen gilt als unentschuldigte Fehlstunde und hat Konsequenzen bezüglich der
Verhaltensnote und kann ein Nachholen der versäumten Pflichten nach sich ziehen.
§ 8 Vor Unterrichtsbeginn dürfen sich SchülerInnen ausnahmslos in ihnen zugeteilten
Klassen oder im Pausenraum aufhalten, solange sie sich ruhig und diszipliniert verhalten. Bis 07:30 Uhr warten die SchülerInnen in der Aula (beim Schulwart). Von 07:30 Uhr bis 07:45 Uhr stellt die Schule Aufsichtspersonen zur Verfügung. Vor 07:30 Uhr übernimmt die Schule keine Verantwortung, außer SchülerInnen haben keine passende Zug- bzw. Busverbindung. Sollte dies der Fall sein, ist der Klassenvorstand schriftlich zu verständigen. Bei störender Lärmentwicklung können die SchülerInnen aus dem Schulgebäude gewiesen werden.
§ 9 Undiszipliniertes Gedränge vor der Kantine entspricht nicht einem rücksichtvollen sozialen Verhalten innerhalb der Schulgemeinschaft!
Fernbleiben vom Unterricht
§ 1 muss spätestens am 1. Tag von Erziehungsberechtigten entschuldigt werden.
§ 2 Bei begründeten Zweifeln hat die Direktorin das Recht, sich in entsprechender Form Gewissheit zu
verschaffen (ärztliches Attest).
§ 3 Unentschuldigt versäumte Unterrichtsstunden beeinflussen die Verhaltensnote.
§ 4 Ansuchen um Freistellungen (sportliche, private Gründe) erfolgen mit dem dafür vorgesehenen
Formular (Direktion) spätestens eine Woche vor dem gewünschten Freistellungstermin und mit
Angabe des Grundes, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Einen Tag kann der KV, eine Woche der Direktor, länger als eine Woche der BSI (Landesschulrat) frei geben. Bei einem Ansuchen für einen längeren Zeitraum als eine Woche muss das Ansuchen drei Wochen vorher eingereicht werden.
§ 5 Erscheint die vorgesehene Lehrkraft 10 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht in der Klasse, so
ist der Klassensprecher, sein Stellvertreter bzw. ein anderer Schüler der Klasse verpflichtet, dies in der Direktion zu melden. Gegenstände, die die Sicherheit gefährden (Messer, Knallkörper etc.) oder den Schulbetrieb stören (Handys usw.) müssen auf Verlangen - mit einem Namensschild versehen - der Lehrkraft ausgehändigt werden. Diese hinterlegt sie in der Direktion, wo sie von einem Erziehungsberechtigten - bei Bedarf nach einem klärenden Gespräch mit dem Direktor oder dem KV - abgeholt werden können.
§ 6 Im gesamten Schulbereich (Gebäude und Hof) sowie bei allen Schulveranstaltungen gilt das Verbot sämtlicher Suchtgifte (Alkohol, Zigaretten, etc.) und Energy-Drinks.
§ 7 Sofort nach der letzten Unterrichtsstunde ist es Pflicht jedes Einzelnen sowie
die Pflicht der Klassenordner, den Klassenraum in ordentlichem Zustand zu verlassen. (Abfall beseitigen,
Stühle hinauf stellen, Tafel reinigen). SchülerInnen von häufig verschmutzten Klassen
werden außerhalb der regulären Unterrichtszeit zu kleinen, zumutbaren Reinigungsarbeiten
herangezogen.
§ 8 Beim Gebrauch von Geräten / Maschinen halten sich Schülerinnen an notwendige
Sicherheitsmaßnahmen oder Anweisungen der Lehrkräfte. Bei Verstößen werden sie zumindest für die
nächste Unterrichtseinheit von deren Benützung ausgeschlossen.
§ 9 Fahrräder, Mofas, Mopeds etc. sind ausnahmslos an den dafür vorgesehenen Plätzen und möglichst
Platz sparend abzustellen. Das Rad fahren über die Rampe ist gefährlich und daher untersagt.
§ 10 Erziehungsberechtigte müssen jede Änderung von Adresse, Telefonnummer, Arbeitsplatz sowie familiäre Veränderungen, die für die Schule von Bedeutung sind, umgehend melden.
§ 11 Die SchülerInnen betreten das Schulgebäude durch den Haupteingang und gehen dann über die Stiege zu den Spinden und von dort in ihre Klassen. Beim Verlassen der Schule gehen die SchülerInnen zu den Spinden und über die Stiege über den Haupteingang aus der Schule.